langfristige Stabilität und Kontinuität Die Stiftung Boschenhof

Im Frühjahr 2008 wurde auf der Mitgliederversammlung der KG beschlossen, das Vermögen der KG in Form von Land und Gebäuden des Boschenhofes als Stiftungsgrundstock zur Verfügung zu stellen.

Mit Hilfe des bereits vor 20 Jahren auf dem Boschenhof gegründeten gemeinnützigen Fördervereins für Landkultur im Allgäu Löwenzahn e.V., der sich für Naturschutzbelange und kulturelle Weiterbildung in der Region engagiert, wurde die Stiftungsplanung konkret.
Der Verein erklärte sich bereit, die Rolle des Trägers für die zunächst unselbständige Stiftung zu übernehmen. Im August 2008 wurde die Stiftungssatzung vom zuständigen Finanzamt genehmigt.

Somit ist der Weg frei für die Gründung der “Stiftung Boschenhof”.

Zweck der Stiftung Boschenhof

  • Landbewirtschaftung und Naturschutz
  • Landschaftspflege
  • Erziehung und Berufsbildung
  • Jugend – und/oder Altenhilfe
  • Verbraucheraufklärung und -beratung
  • Integration und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen

Vorteile der Stiftungsgründung

  • Land und Gebäude gehen ins Stiftungsvermögen über, damit werden sie aus dem Privatvermögen genommen und ihr gemeinnütziger Nutzungszweck festgeschrieben. Somit entziehen sich Land und Gebäude weiteren Spekulationen.
  • Das Stiftungsvermögen bleibt unantastbar.
  • Einstiftungen sind für Geldgeber steuerlich günstiger als Kommanditeinlagen.
  • Wer stiften möchte, kann sich im Rahmen des Stiftungsrates mit dem Hof verbinden, muss es aber nicht.
  • Die Betreiber sind verpflichtet, die gemeinnützigen Stiftungsziele zu erfüllen.
  • Die Stiftung kann aus ihren Einnahmen satzungsgemäße Projekte fördern.
  • Der Einstieg für kommende Generationen, die sich für die Stiftungsziele einsetzen wollen, wird erleichtert.
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