Stiften und Steuern sparen Zustiftungen

Sobald sich ausreichend Stifter für das anfängliche Grundstockvermögen gefunden haben, kann die Stiftung Boschenhof ins Leben gerufen werden. Helfen Sie mit, das Bestehen des Boschenhofes langfristig zu sichern und nachhaltige Projekte in die Tat umzusetzen.

Sie können mit einer Zustiftung zum Grundstockvermögen der Stiftung beitragen oder nach der Stiftungsgründung mit einer laufenden Zuwendung ein konkretes ökologisches oder soziales Projekt fördern, das Ihnen besonders am Herzen liegt, z.B. im Bereich der Landwirtschaft, Käserei oder Sozialtherapie.

Für die nächsten konkreten Schritte haben wir einen 3-Stufen-Plan erstellt:

  • 1. die Gründung der Stiftung
  • 2. die Ablösung aller Verbindlichkeiten und
  • 3. langfristige Investitionen in die weitere Entwicklung des Hofes

Wir informieren und beraten Sie gerne!

Steuervorteile der Zustiftung

  • Zustiftungen bis zu einer Millionen Euro sind in 10 Jahren voll abzugsfähig
  • Laufende Zuwendungen sind bis 20% der Einkünfte steuerlich abzugsfähig
  • Erbschaften jeder Art sind als Zustiftung vollständig von der Schenkungssteuer befreit
  • Schenkungen jeder Art sind als Zustiftung vollständig von der Schenkungssteuer befreit, z.B. Immobilien, Kunstwerke, Barzuwendungen
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